Rechtlich betrachtet sind Gleisanschlüsse "nicht öffentliche Eisenbahnen".
Sie unterliegen der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes und werden von der Landeseisenbahnaufsicht kontrolliert. Die Eisenbahninfrastruktur muss sicher und ordnungsgemäß vorgehalten werden, der Bahnbetrieb den Rechtsvorschriften entsprechen. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der Eisenbahnbetriebsleiter, oft auch als Anschlussbahnleiter oder einfach nur als Betriebsleiter bezeichnet. Er wird vom Betreiber des Gleisanschlusses bestellt und der Aufsichtsbehörde gemeldet. Sind die nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wird der Betriebsleiter von der zuständigen Behörde bestätigt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsleiters zählen:
Ein Eisenbahnbetriebsleiter muss kein Mitarbeiter des Gleisanschlussbetreibers sein. Häufig fehlen die fachlichen Voraussetzungen oder schlicht die Zeit zur Abarbeitung der vorgeschriebenen Aufgaben.
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Wir stellen Ihnen unsere Eisenbahnbetriebsleiter zur Verfügung und erledigen alle dafür nötigen Abstimmungen mit den Behörden.