Woher bekomme ich einen Anschlussbahnleiter?Unsere Leistung: Betriebsleiter für Anschlussbahnen
Professionell & sicher.
Rechtlich betrachtet sind Gleisanschlüsse "nicht öffentliche Eisenbahnen".
Sie unterliegen der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes und werden von der Landeseisenbahnaufsicht kontrolliert. Die Eisenbahninfrastruktur muss sicher und ordnungsgemäß vorgehalten werden, der Bahnbetrieb den Rechtsvorschriften entsprechen. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der Eisenbahnbetriebsleiter, oft auch als Anschlussbahnleiter oder einfach nur als Betriebsleiter bezeichnet. Er wird vom Betreiber des Gleisanschlusses bestellt und der Aufsichtsbehörde gemeldet. Sind die nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wird der Betriebsleiter von der zuständigen Behörde bestätigt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsleiters zählen:
- die Erarbeitung der Dienstordnung für die Anschlussbahn,
- die Erarbeitung der erforderlichen Dienstanweisungen,
- die Organisation des Unfallmanagements,
- die Organisation und Durchführung des Dienstunterrichtes für Bahnmitarbeiter,
- die Organisation und Durchführung der Betriebsdienstüberprüfungen und Anlagenbegehungen,
- die Mitarbeit bei der Auswahl und Einstellung des erforderlichen Bahnpersonals,
- die Erarbeitung der Gefährdungsanalysen,
- die Organisation und Bereitstellung der sich daraus ergebenden persönlichen Schutzausrüstung,
- die Organisation der erforderlichen Prüfungen und Revisionen der Bahnanlagen – Unterbau, Oberbau und rollende Technik.
- Ein Betriebsleiter muss kein Mitarbeiter des Gleisanschließers sein. Häufig fehlen die fachlichen Voraussetzungen oder schlicht die Zeit zur Abarbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.
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