Die neue Gleisanschlussförderung ist da!Unsere Leistung: Erfolgreiche Förderanträge
Mehr Geld für Gleisanschlüsse ab 1. März 2021 | neue Fördertatbestände
Die neue Gleisanschlussförderung des Bundes verfügt nun über jährliche Mittel von 34 Millionen Euro!
Im Rahmen des neuen Förderprogramms werden Investitionen in
Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz (neu!) folgender Anlagen gefördert:
- Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche
- Multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße (neu!)
- Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen (neu!).
Die Förderhöhe ist abhängig von der tatsächlichen Mehr-Menge die auf die Schiene verlagert wird. Sie beträgt grundsätzlich maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Für multifunktionale Anlagen werden sogar bis zu 80 % gefördert!
Die wichtigsten Infos zur Förderung:
- Es gilt ein einheitlicher Fördersatz von 10 €/t bzw. 40 €/1000 tkm, egal ob ein Ausbau, eine Reaktivierung oder ein Neubau vorliegt
- Bei leichten Gütern Fördersatz von 300 €/Güterwagen oder 120 €/100 Güterwagenkilometer
- Die Nachweisführung der verlagerten Mengen auf die Bahn erfolgt innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 10 Jahren
- Der Förderbetrag muss besichert werden (damit der Bund kein Risiko eingeht) - entweder durch eine dingliche Sicherung für den Bund oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank
Selbstverständlich ist die "Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)" an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft. Um nur einige zu nennen:
- Der Förderungsempfänger unterliegt einer Transportverpflichtung
- Er muss nachweisen, dass sich die geplante Maßnahme ohne staatlichen Zuschuss keinesfalls finanzieren lässt
- Bestehende Anlagen des Kombinierten Verkehrs dürfen durch die Maßnahme nicht kannibalisiert werden
Gleisanschlussförderung Deutschland: Jetzt neu!
Geld vom Staat für Ihren Gleisanschluss.
Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Reaktivierung, Ausbau oder Neubau eines Gleisanschlusses.
Neue Richtlinie seit 31. Januar 2017.
Die wichtigsten Infos zur Förderung:
- Es gilt ein einheitlicher Fördersatz von 8 €/t bzw. 32 €/1000 tkm, egal ob ein Ausbau, eine Reaktivierung oder ein Neubau vorliegt.
- Neu: Bei leichten Gütern Fördersatz von 220 €/Güterwagen oder 90 €/100 Güterwagenkilometer.
- Die Nachweisführung der verlagerten Mengen auf die Bahn erfolgt innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 10 Jahren.
- Gegebenenfalls Umschlagmöglichkeit für Containerverkehre im Gleisanschluss.
- Auch die "Kapazitative Ertüchtigung" kann gefördert werden.
- Neu: Dingliche Sicherung für den Bund anstelle einer selbstschuldnerischen Bürgschaft nun möglich.
Abgewickelt wird die Förderung vom Eisenbahn-Bundesamt in Bonn.
Selbstverständlich ist die "Zuwendung für den Aus- und Neubau sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen" an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft. Um nur einige zu nennen:
- Der Förderungsempfänger unterliegt einer Transportverpflichtung.
- Er muss nachweisen, dass sich die geplante Maßnahme ohne staatlichen Zuschuss keinesfalls finanzieren lässt.
- Bestehende Anlagen des Kombinierten Verkehrs dürfen durch die Maßnahme nicht kanibalisiert werden.
Unsere Leistungen

Unsere Leistungen
- Wir erstellen den Antrag einschließlich aller Unwirtschaftlichkeitsberechnungen.
- Wir kümmern uns um alle nötigen Verträge und Unterlagen.
- Wir erledigen das Projektmanagement.
- Wir sind Ansprechpartner für die Fördergeber.